Cyber Resilience Act Consulting
Unterstützung von Softwareherstellern bei der technischen und organisatorischen Vorbereitung auf die Anforderungen des Cyber Resilience Act.
Was der Cyber Resilience Act von Herstellern verlangt.
Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) legt Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen fest, die in der EU bereitgestellt werden. Er betrifft Konzeption und Entwicklung ebenso wie den Umgang mit Schwachstellen und die Bereitstellung von Sicherheitsupdates während des Support-Zeitraums.
Seit 11. September 2026 gelten die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle; die übrigen Verpflichtungen sind ab 11. Dezember 2027 anzuwenden. Wir helfen Ihnen, die Anforderungen in Ihre Entwicklungs-, Update- und Supportprozesse zu übersetzen.
Themen
- CRA Gap Analysis
- Abgleich Ihrer Produkte und Prozesse mit den grundlegenden Anforderungen der Verordnung.
- Produktklassifizierung
- Einordnung Ihrer Produkte und des daraus folgenden Konformitätsbewertungsverfahrens.
- Secure Development Lifecycle
- Sicherheitsanforderungen, Reviews und Tests als fester Bestandteil der Entwicklung.
- Vulnerability Management
- Prozesse zur Entgegennahme, Bewertung und Behebung von Schwachstellen, einschließlich koordinierter Offenlegung.
- SBOM
- Software Bill of Materials in einem gängigen maschinenlesbaren Format, automatisiert im Build erzeugt.
- Dependency Management
- Überwachung eingesetzter Komponenten und ein geregelter Umgang mit Updates.
- Security Updates
- Bereitstellung von Sicherheitsupdates – getrennt von Funktionsupdates, wo dies möglich ist.
- Technische Dokumentation
- Dokumentation, die die Erfüllung der Anforderungen nachvollziehbar belegt.
- Support- und Updateprozesse
- Festlegung des Support-Zeitraums und der Prozesse, die ihn tragen.
- Compliance-Prozesse
- Vorbereitung von Meldewegen, Zuständigkeiten und der EU-Konformitätserklärung.
Vorgehen
-
Betroffenheit klären
Welche Produkte fallen unter die Verordnung, und in welche Kategorie?
-
Gap-Analyse
Abgleich von Produkten, Entwicklungs- und Supportprozessen mit den Anforderungen.
-
Umsetzungsplan
Priorisierte Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten, abgestimmt auf die gesetzlichen Fristen.
-
Umsetzung begleiten
Technische Umsetzung – etwa SBOM, Vulnerability Management und Update-Prozesse – gemeinsam mit Ihrem Team.
Was Sie erhalten
- Einordnung Ihrer Produkte unter den Cyber Resilience Act
- Gap-Analyse mit priorisiertem Umsetzungsplan
- Prozesse für Schwachstellenmanagement und Meldungen
- Automatisierte SBOM-Erzeugung im Build-Prozess
Unsere Beratung ist technische und organisatorische Unterstützung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Konformitätsbewertung und – wo vorgesehen – die Einbindung einer notifizierten Stelle liegen in der Verantwortung des Herstellers.
Sprechen wir über Ihre Produkte.
Ob sicherer Entwicklungsprozess, ISMS, Vorbereitung auf den Cyber Resilience Act oder kontrollierte KI-Nutzung: Ein erstes Gespräch klärt, wo Sie stehen und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Kontakt aufnehmen- office@nexgen-itsec.com
- +43 670 350 1599
- +43 670 659 2491
- St. Johann im Pongau, Österreich