Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der NexGen IT-Security GmbH für Beratungs-, Entwicklungs- und IT-Dienstleistungen. Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NexGen IT-Security GmbH, FN 638025 y, (im Folgenden „NexGen“) und ihren Kunden über Beratungsleistungen, Softwareentwicklung, Code-Reviews, Sicherheitsanalysen und sonstige IT-Dienstleistungen. Für den Erwerb und die Nutzung von Softwarelizenzen, insbesondere AI Prompt Shield, gelten ergänzend die Lizenzbedingungen und die AI Prompt Shield EULA.
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn NexGen ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von NexGen sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von NexGen, durch Unterzeichnung eines Angebots durch beide Parteien oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung per E-Mail gewahrt. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
NexGen erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Beratungs- und Analyseleistungen werden als Dienstleistungen erbracht; ein bestimmter wirtschaftlicher oder regulatorischer Erfolg ist nicht geschuldet. Ein Werk ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als solches vereinbart ist (insbesondere bei der Entwicklung individueller Software nach Spezifikation).
NexGen ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Subunternehmer zu bedienen. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach Aufwand abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Compliance-Leistungen
Leistungen im Zusammenhang mit ISO/IEC 27001, dem Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) oder anderen Regelwerken umfassen die fachliche und technische Unterstützung bei Vorbereitung und Umsetzung. NexGen schuldet nicht die Erteilung eines Zertifikats, das Bestehen eines Audits oder die Konformität von Produkten und Organisationen des Kunden; die Verantwortung für Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten verbleibt beim Kunden. Die Leistungen von NexGen stellen keine Rechtsberatung dar.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt NexGen rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Testumgebungen und Ansprechpersonen kostenlos zur Verfügung. Bei Sicherheitsanalysen oder Tests an Systemen des Kunden stellt der Kunde sicher, dass er zur Freigabe dieser Tätigkeiten berechtigt ist und erforderliche Zustimmungen Dritter (z. B. Hosting-Anbieter) vorliegen. Der Kunde ist für eine aktuelle Datensicherung seiner Systeme verantwortlich. Verzögerungen und Mehraufwand infolge unterbliebener oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
6. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Verzögerungen, die NexGen nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen fehlender Mitwirkung des Kunden oder höherer Gewalt, verlängern sich Fristen angemessen.
7. Abnahme
Werkleistungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen. Wesentliche Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich und nachvollziehbar zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelmeldung oder nimmt der Kunde die Leistung produktiv in Betrieb, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Entgelt und Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, werden Leistungen nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen von NexGen abgerechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Reise- und Nebenkosten werden gesondert verrechnet. NexGen ist berechtigt, bei längeren Projekten monatlich abzurechnen oder Anzahlungen zu verlangen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die Pauschale gemäß § 458 UGB. NexGen ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit von NexGen anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.
9. Rechte an Arbeitsergebnissen
Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von NexGen erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Software, Dokumentation und Konzepte, verbleiben bei NexGen. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung das nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere ausschließliche Rechte oder das Recht zum Vertrieb an Dritte, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Allgemeines Know-how, wiederverwendbare Komponenten, Werkzeuge und Bibliotheken von NexGen sowie Open-Source-Komponenten (die jeweils ihren eigenen Lizenzen unterliegen) bleiben hiervon unberührt.
10. Gewährleistung
NexGen leistet Gewähr dafür, dass Werkleistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich und nachvollziehbar zu rügen (§ 377 UGB). NexGen ist nach eigener Wahl zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt; erst wenn diese fehlschlagen, kann der Kunde Preisminderung oder – bei wesentlichen Mängeln – Wandlung verlangen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
Keine Gewähr wird übernommen für Mängel, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebsbedingungen oder Komponenten Dritter zurückzuführen sind. Kein IT-System ist frei von Schwachstellen; NexGen schuldet nicht, dass ein System nach Abschluss der Leistungen frei von Sicherheitslücken ist.
11. Haftung
NexGen haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Auftragswert des betroffenen Auftrags, maximal jedoch mit dem Betrag begrenzt, den die Berufshaftpflichtversicherung von NexGen im Schadensfall leistet. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust (soweit dieser bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre), mittelbare Schäden sowie Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schadensbegründenden Ereignis. Die Beweislast für das Verschulden von NexGen trägt der Kunde.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Informationen über Sicherheitslücken, Systemarchitekturen, Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse – geheim zu halten und nur für die Vertragszwecke zu verwenden. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus für fünf Jahre, für Zugangsdaten und Informationen über nicht behobene Sicherheitslücken unbefristet. NexGen darf den Kunden als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit NexGen im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von NexGen.
14. Laufzeit und Kündigung
Unbefristete Rahmen- oder Betreuungsverträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für NexGen insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden vor. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
15. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umständen außerhalb ihres Einflussbereichs beruht, etwa Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Cloud-Diensten oder Cyberangriffe, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von NexGen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das für 5600 St. Johann im Pongau sachlich zuständige Gericht; NexGen ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.