AI Prompt Shield – Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Endbenutzer-Lizenzvertrag zwischen der NexGen IT-Security GmbH („NexGen“) und dem Lizenznehmer („Kunde“) für die Software AI Prompt Shield. Stand: Oktober 2026
1. Gegenstand
Dieser Vertrag regelt die Nutzung der Software AI Prompt Shield einschließlich Updates, Dokumentation und zugehöriger Konfigurationsvorlagen (gemeinsam die „Software“). Mit der Installation oder Nutzung der Software akzeptiert der Kunde diesen Vertrag. Erwerb, Preise und Laufzeit richten sich nach den Lizenzbedingungen.
2. Einräumung von Nutzungsrechten
NexGen räumt dem Kunden für die Dauer der Lizenz das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software in der eigenen Infrastruktur des Kunden (On-Premises oder in einer ausschließlich für den Kunden betriebenen Cloud-Umgebung) für interne betriebliche Zwecke im erworbenen Umfang zu installieren und zu nutzen. Der Kunde darf eine angemessene Anzahl von Kopien für Test-, Staging- und Sicherungszwecke anfertigen.
Verbundene Unternehmen des Kunden dürfen die Software nur nutzen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde darf Dienstleister mit dem Betrieb der Software beauftragen, sofern diese die Software ausschließlich für den Kunden betreiben und an diesen Vertrag gebunden sind.
3. Evaluationslizenz
Eine Evaluationslizenz berechtigt ausschließlich zur Erprobung der Software für 30 Tage. Ein produktiver Einsatz, insbesondere die Verarbeitung von Anfragen im laufenden Geschäftsbetrieb, ist nicht gestattet. Nach Ablauf ist die Software zu deinstallieren, sofern keine kostenpflichtige Lizenz erworben wird.
4. Nutzungsbeschränkungen
Soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt, ist es dem Kunden untersagt:
- die Software zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen oder Dritten zugänglich zu machen;
- die Software als Dienstleistung für Dritte zu betreiben (Software-as-a-Service, Managed Service);
- die Software zu verändern, zu übersetzen oder abgeleitete Werke zu erstellen, ausgenommen die Konfiguration über die vorgesehenen Schnittstellen;
- die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, ausgenommen in den Fällen und im Umfang des § 40e Urheberrechtsgesetz;
- Lizenzprüfungen, Schutzmechanismen oder Urheberrechtsvermerke zu umgehen oder zu entfernen;
- die Software zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts zu verwenden.
5. Verantwortung des Kunden
AI Prompt Shield setzt die vom Kunden festgelegten Richtlinien technisch um. Der Kunde ist allein verantwortlich für:
- die Festlegung, Konfiguration und laufende Pflege der Richtlinien und Erkennungsregeln;
- die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten beim Einsatz der Software; der Kunde ist insoweit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO;
- die Information der betroffenen Mitarbeitenden sowie – soweit erforderlich – den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gemäß §§ 96, 96a Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) oder die Einholung der Zustimmung der Mitarbeitenden;
- die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der angebundenen KI-Dienste;
- den sicheren Betrieb der Infrastruktur, auf der die Software läuft, einschließlich Zugriffsschutz, Datensicherung und zeitnaher Installation von Sicherheitsupdates.
6. Keine Garantie vollständiger Erkennung
AI Prompt Shield ist kein eigenes KI-Modell und ersetzt keine organisatorischen Maßnahmen. Die Erkennung sensibler Inhalte beruht auf Regeln und Verfahren, die nach dem Stand der Technik keine vollständige Erkennung aller Fälle gewährleisten können. Die Software unterstützt die Governance des Kunden, stellt aber für sich allein keine Konformität mit der DSGVO, der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) oder anderen Regelwerken her.
7. Daten und Vertraulichkeit
Die Software verarbeitet Anfragen ausschließlich in der Infrastruktur des Kunden. NexGen erhält keine Inhalte von Anfragen, Antworten, Richtlinien oder Protokollen. Soweit die Software zur Lizenzprüfung oder Update-Prüfung Verbindungen zu NexGen aufbaut, werden dabei ausschließlich Lizenz-ID, Version und technische Kennungen übertragen; dies ist in der Dokumentation beschrieben und kann, soweit vorgesehen, deaktiviert werden.
8. Komponenten Dritter und Open Source
Die Software kann Open-Source-Komponenten enthalten. Diese unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen, die mit der Software bzw. der Software Bill of Materials (SBOM) ausgeliefert werden. Soweit diese Lizenzen dem Kunden weitergehende Rechte einräumen, gehen sie diesem Vertrag für die betreffende Komponente vor.
9. Updates
Während der Lizenzlaufzeit stellt NexGen Updates gemäß den Lizenzbedingungen bereit. Der Kunde ist verpflichtet, Sicherheitsupdates innerhalb angemessener Frist zu installieren. Für Mängel, die durch ein bereitgestelltes, aber nicht installiertes Update behoben worden wären, haftet NexGen nicht.
10. Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung und Haftung richten sich nach den Lizenzbedingungen und den AGB. NexGen haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Inhalte trotz Einsatzes der Software an einen KI-Dienst übermittelt oder Anfragen fälschlich angepasst oder blockiert wurden, sofern NexGen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
11. Rechte von NexGen
Alle Rechte an der Software, insbesondere Urheber- und Markenrechte, verbleiben bei NexGen bzw. deren Lizenzgebern. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Software.
12. Beendigung
Das Nutzungsrecht endet mit Ablauf der Lizenz. NexGen kann das Nutzungsrecht aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung entziehen, insbesondere bei schwerwiegender Verletzung dieses Vertrags trotz Aufforderung zur Abhilfe oder bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen. Nach Beendigung hat der Kunde die Software und alle Kopien zu löschen und die Löschung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Daten, Richtlinien und Protokolle des Kunden kann dieser vorher exportieren.
13. Exportkontrolle
Der Kunde hält bei der Nutzung der Software die anwendbaren Ausfuhrkontroll- und Sanktionsvorschriften der Europäischen Union und Österreichs ein.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für 5600 St. Johann im Pongau sachlich zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.